Die Kanzlei

Der Erfolg unserer Arbeit liegt im Besonderen darin begründet, daß sämtliche Mandate von uns ausnahmslos persönlich betreut und bearbeitet und auch die Gerichtstermine von uns persönlich wahrgenommen werden und nicht, wie in größeren Kanzleien häufig der Fall, ohne Rücksprache mit dem Mandanten, auf Kollegen zurückgegriffen wird, die den Fall nicht kennen und die dem Mandanten persönlich nicht bekannt sind.

Daher ist auch gewährleistet, daß uns sämtliche Details des Sachverhalts vertraut und wir in die Angelegenheit umfassend eingearbeitet sind.

Soweit einige Rechtsgebiete, trotz unserer breiten Ausrichtung, einmal nicht von uns selbst behandelt werden (können) – niemand kann Alles können – arbeiten wir seit Jahren schon mit uns verbundenen Kanzleien zusammen, so daß wir Ihnen erforderlichenfalls eine kompetente Kollegin oder einen Kollegen, für Ihr spezielles Problem, empfehlen können.

 

Externe Rechtsabteilung für Handwerker und Mittelständler

Auf Wunsch und bei Bedarf, bieten wir Handwerkern und Betrieben der hiesigen Region, in Abstimmung mit Ihnen, auch die Funktion einer externen Rechts- und / oder Personal-abteilung an.

Denn hier gibt es immer wieder den gleichen Bedarf, wobei wir Ihnen den besonderen Service

  • – des unmittelbaren anwaltlichen Ansprechspartners,
  • – der kurzen Reaktionszeit,
  • – der „Frage zwischendurch“ als Servicekomponente
  • – und des „Hausbesuchs“, bieten, so die Fallbesprechung, die Beratung, oder etwa die Überprüfung von Personalakten, die Anwesenheit in Ihrem Unternehmen erfordert

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 

Überprüfung und Entwurf von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen, Dienstanweisungen, betrieblichen Übungen, der Geltung und Anwendbarkeit von Tarifverträgen, Arbeitszeitregelungen, Urluabs- und Sondergrafikationsansprüchen. sowie gerichtliche und außergreichtliche Interessenvertretungen bei Kündigungen.